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Verordnungen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz am Klopeiner See
09.07.2020
Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt meldet Bereiche am Klopeiner See für die zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
Um in Kärntens Tourismusorten die Sicherheits- und Hygieneregeln zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus zu verstärken, hat sich gestern, Mittwoch, die Landesregierung mit den Bezirkshauptmannschaften, der Wirtschaft und den Tourismusgemeinden auf eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geeinigt.
Sie tritt morgen, Freitag, in Kraft und wird an bestimmten öffentlichen Orten täglich von 21.00 bis 2.00 Uhr gelten.
Am Klopeiner See ist die Verpflichtung von Mund- Nasenschutz für das Ortszentrum von St. Kanzian, die Seepromenade und Wege im Nahbereich des Sees verordnet. Die Magistrate Klagenfurt und Villach sowie die anderen Bezirke sehen momentan keine Notwendigkeit. Sollten sich weitere Hotspots herauskristallisieren kann jederzeit eine Verordnung ausgeweitet und verschärft werden.
I N F O: Die Verordnungen wurden in einer Sonderausgabe der Landeszeitung veröffentlicht: https://www.ktn.gv.at/landeszeitung Rückfragehinweis: Landespressedienst/Gerd Kurath Redaktion: Robitsch/Böhm/Zeitlinger