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Stellungsnahme von Andreas Kristan und Daniel Orasche zum Badehaus am Klopeiner See
08.02.2019
Andreas Kristan und Daniel Orasche möchten gerne zu den letzten politischen Aussagen von Bgm. Krainz und Strauß eine Stellungnahme abgeben, diese findet ihr hier bei uns:
Sachlichkeit und Wertschätzung sind nun gefragt!
„Die letzten Tage haben leider gezeigt, dass der Weg der Sachlichkeit in der touristischen Diskussion immer weiter verlassen wird. Das bringt den Tourismus in Südkärnten nicht weiter. Deshalb wird die Landesregierung Kärnten den runden Regions-Tisch auch schnellstens einberufen, um wieder auf einen gemeinsamen Weg zu kommen“, so Mag. Daniel Orasche, Geschäftsführer der Tourismusregion Klopeiner See – Südkärnten und Mag. Andreas Kristan, Vorsitzender der Tourismusregion.
Stellungnahmen der Tourismusregion und des Tourismusverbandes
Die Tourismusregion und der Tourismusverband sind sich einig, dass nun keine weiteren medialen und öffentlichen Stellungnahmen von Seiten der Tourismuswirtschaft folgen. Zu den letzten politischen Aussagen von Bürgermeister Krainz und Strauß, möchten Mag. Andreas Kristan und Mag. Daniel Orasche jedoch sehr gerne Stellungnahmen abgeben.
Prüfung des Tourismusmanagers – Orasche beauftragt Rechnungsprüfung
„Die Tourismusregion beauftragt eine externe und freiwillige Rechnungsprüfung. Bürgermeister Strauß wurde bereits eingeladen, den Vorsitz für diese externe Rechnungsprüfung zu übernehmen“, so Daniel Orasche.
Falsch geschriebene Protokolle – Kristan verweist auf das Tourismusgesetz
„Die Protokolle der TVB-Vorstandssitzungen (Tourismusverband) werden genauestens verfasst, so auch das Protokoll vom 18. Dezember 2018. Nach einer Vorstandssitzung des TVBs werden die Protokolle versendet und bei der nächsten Vorstandssitzung nochmals abgefragt und erst dann im Anschluss genehmigt. Jeder hat dann die Möglichkeit das Protokoll zu beanstanden. Erst nach erfolgter Genehmigung er-hält das Protokoll eine Gültigkeit. Wir halten uns hier im Detail an das Kärntner Tourismusgesetz. Das Bürgermeister Krainz unmittelbar vor Beschlussfassung den Raum verlassen hat, wurde genau protokolliert“, so Andreas Kristan.
Saunahaus oder Badehaus – Begriffsdefinition klar geregelt
Das geplante Projekt am Ostufer des Klopeiner Sees ist das 3. Kärntner Badehaus, welches ein geschütztes Produkt ist. Die Markenrechte befinden sich im Eigentum der Land Kärnten Beteiligungs GmbH. Nur dann wenn die genauen Markenvorgaben erfüllt werden, darf sich ein Badehaus auch Kärntner Badehaus nennen“, so Daniel Orasche.
Fehlende Projektunterlagen – es wird laufend informiert
„Seit Jänner 2017 wird am 3. Kärntner Badehaus geplant. Neben einem Businessplan, einer Machbarkeitsstudie, einen Raum- und Funktionsprogramm, einer Baukostenermittlung, juristischen Vertragsprüfungen, etc. sind umfangreiche Unterlagen vorhanden. Die Kärntner Landesregierung hat auf Basis dieser Unterlagen ihren Finanzierungsanteil bereits einstimmig beschlossen. Weitere Planungsunterlagen wie zB die juristische Bescheinigung der Kärntner Landesregierung, das für Gemeinden keinerlei Haftungen bestehen, wurden laufend an die Bürgermeister übermittelt“, so Daniel Orasche.
Baukostenüberschreitungen – der Betreiber haftet und nicht die Gemeinden
„Im Gesellschaftsvertrag wurde klar geregelt, dass bei Baukostenüberschreitungen des Badehauses der Betreiber haftet. Die juristische Prüfung hat bescheinigt, dass die Gemeinden nicht für Baukostenüberschreitungen haften“, so Andreas Kristan.
Vom Tourismuskonzept zum Lebensraumkonzept
Für Kristan und Orasche war und ist es immer klar, dass die touristischen Projekte auch für Einheimische da sein sollen, um Gäste anzuziehen. Nun soll schnell wieder Einigkeit gefunden werden, es geht ja schließlich um nichts Geringeres als unseren Lebensraum, unser Südkärnten, betonen Kristan und Orasche.
Quelle: Presseaussendung Tourismusregion Klopeiner See – Südkärnten GmbH, Fotos: Tourismusregion Klopeiner See und eventbox.at